Thremer & Thremer, Rechtsanwälte, Lohr a. Main


Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

 

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als juristischer Berater der Mitglieder des Haus- und Grundbesitzervereins Lohr a. Main e. V. ist Rechtsanwalt Christoph Thremer mit sämtlichen Bereichen des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts vertraut.
 
Neben dem Wohnungseigentumsrecht hat sich das Mietrecht hat sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem immer komplexer werdenden Themengebiet entwickelt. Zu der Vielzahl gesetzlicher Regelungen kommt eine ständig wachsende Flut von Urteilen. Fast im Wochenrhythmus entscheiden die Mietrechtssenate des Bundesgerichtshofs über strittige Fragen und gestalten hierdurch ständig die Rechtslage neu. Regelmäßige Fortbildungen gewährleisten Ihnen, dass wir dennoch immer auf dem neuesten Stand sind und auf diese Entwicklungen reagieren können. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie gleichermaßen gerne als Vermieter wie als Mieter von Wohn- und gewerblichen Objekten.
 
Typische Betätigungsfelder unserer Kanzlei im Bereich des Mietrechts sind zum Beispiel:

  • die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen,
  • die Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen,
  • Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen,
  • Mieterhöhungen,
  • Mietminderungen,
  • Durchführung Räumungsklagen (für Vermieter),
  • Abwehr von Räumungsklagen (für Mieter),
  • Eigenbedarf (Eigenbedarfsklagen),
  • rückständige Mietzahlungen,
  • Abmahnungen,
  • Kündigungen (fristlos oder ordentlich),
  • Mängel bzw. Mängelbeseitigung
  • Rechtsprobleme bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen,
  • Schadenersatzforderungen,

Zu den Betätigungsfeldern unserer Kanzlei im Bereich des Wohnungseigentumsrecht gehören insbe-sondere:

  • Rechtsfragen und -streitigkeiten im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungseigentum,
  • Auseinandersetzungen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Verwaltung des Wohnungseigentums,

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