Thremer & Thremer, Rechtsanwälte, Lohr a. Main


Verkehrsrecht

 

Seit unserer Kanzleigründung im Jahr 1996 stellt das Verkehrsrecht einen unserer Tätigkeitsschwerpunkte dar. Wir beraten und vertreten Sie, erforderlichenfalls auch gerichtlich, in allen Bereichen des Verkehrsrechts, wie etwa in der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall oder wenn gegen Sie wegen eines Verkehrsverstosses ermittelt wird. Ebenso vertreten wir Sie bei Streitigkeiten anlässlich des Kaufes von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen oder der Reparatur von Fahrzeugen.
 
Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen insbesondere

  • Unfallregulierung: Geltendmachung von Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall, wie Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagen/Nutzungsausfall, Abschleppkosten etc., Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden
  • Vertretung in Verkehrsstrafsachen wie Fahren unter Alkohol/Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Beleidigung
  • Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten in Bußgeldverfahren wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstößen oder Vorfahrtsverletzung
  • Fahrerlaubnisrecht: Hilfe bei Führerscheinentzug / Wiedererteilung der Fahrerlaubnis,
  • Unterstützung bei Streitigkeiten mit Ihrer Kaskoversicherung, etwa bei Wildschäden oder bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadenereignisses
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Fahrzeugen (Gewährleistung, Zahlungsverzug) sowie mit Leasingvertägen
  • Streitigkeiten anlässlich einer Fahrzeugreparatur (Gewährleistung, Zahlungsverzug).

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