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Thremer & Thremer, Rechtsanwälte, Lohr a. Main


Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

 

In allen Fällen, in denen wir frühzeitig eingeschaltet wurden, konnten wir unsere Mandanten oft vor unüberlegten Handlungen mit schwerwiegenden Folgen bewahren und sie erfolgreich durch das gesamte Verfahren begleiten.
Da Beschuldigte zu Beginn der Ermittlungen oft gravierende Fehler begehen, die sich später nicht mehr beheben lassen, empfehlen wir Ihnen eine früh einsetzende Verteidigung.
 
Rechtsanwalt Christoph Thremer ist seit 1996 auch als Strafverteidiger im Bereich des Jugend- und des Erwachsenenstrafrechts unter anderem in folgenden Bereichen tätig:

  • Straftaten gegen die Ehre (wie Beleidigung, üble Nachrede)
  • Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Verkehrsstrafrecht (wie Trunkenheitsfahrten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung)
  • Bußgeldbescheide (wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstößen u. a.)
  • Betäubungsmittelstraftaten
  • Pflichtverteidigungen

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